1. Mit Verfügung vom 11. Mai 2022 [recte: 11. Mai 2023] stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen die A.________ wegen Falschbeurkundung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, übler Nachrede etc. ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde ein. Er beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die angezeigten Tatbestände mit der notwendigen Sorgfalt und Tiefe zu untersuchen. Die Beschuldigte verzichtete mit Eingabe vom 12. Juni 2023 auf eine einlässliche Stellungnahme.