2 Frist von zehn Tagen zu begründen, weshalb die Verfahrensübernahme durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit Datum vom 29. Juli 2022 zu Unrecht erfolgt sei, ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft am 16. Juli 2023 um Sistierung des Beschwerdeverfahrens BK 23 213 bis zum endgültigen Entscheid über den Gerichtsstand. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. Juni 2023 wurde das Beschwerdeverfahren antragsgemäss bis zum endgültigen Entscheid über den Gerichtsstand sistiert.