Gleichentags gelangte sie mit Schreiben vom 24. Mai 2023 an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und beantragte, dass die Übernahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 29. Juli 2022, welche sie am 20. Mai 2023 zugestellt erhalten habe, aufzuheben sei. Die bernische Staatsanwaltschaft habe den Strafbefehl erlassen, bevor die Staatsanwaltschaft Solothurn zur Gerichtsstandsfrage Stellung genommen oder eine Gerichtsstandsverhandlung eingeleitet habe. Der Strafbefehl vom 15. Mai 2023 sei aufzuheben.