das im Kanton Solothurn gegen die Beschwerdeführerin anhängig gemachte Verfahren. Mit Verfügung vom 9. Mai 2023 nahm die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage nicht an die Hand (Ziff. 1). Es wurde verfügt, dass der Kanton Bern die Verfahrenskosten trage (Ziff. 2) und keine Entschädigung ausgerichtet werde (Ziff. 3). Am 15. Mai 2023 erliess sie zudem einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin wegen Verleumdung und Beschimpfung zum Nachteil von G.________ und der D.________ AG.