Dagegen erhob die Gesuchstellerin Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern. Mit Beschluss vom 11. April 2022 hiess diese die Beschwerde in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz gut und wies die Sache zur Eröffnung an die Staatsanwaltschaft zurück. Gegen den Beschluss vom 11. April 2022 erhob die Gesuchstellerin betreffend die fahrlässige Körperverletzung und üble Nachrede Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht. Am 21. Oktober 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das eröffnete Strafverfahren (BM 21 14018) gegen die A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1), B.___