1. Am 22. Oktober 2021 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Nichtanhandnahme im Strafverfahren (BM 21 38327) gegen G.________ und H.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung, übler Nachrede und Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz, zum Nachteil von E.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin). Dagegen erhob die Gesuchstellerin Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern.