1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwältin G.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Kurier)