Gegen den Beschluss vom 11. April 2022 erhob die Gesuchstellerin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde mit Urteil vom 22. März 2023 gut, soweit es darauf eingetreten ist und wies die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese eröffnete mit Verfügung vom 1. Mai 2023 ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Am 9. Mai 2023 reichte die Gesuchstellerin ein Ausstandsbegehren gegen Staatsanwalt E.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) ein. Mit Verfügung vom 15. Mai 2023 leitete die Staatsanwaltschaft das Ausstandsbegehren an die zuständige Beschwerdekammer weiter.