Dagegen erhob die Gesuchstellerin am 11. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern. Mit Beschluss vom 11. April 2022 hiess die Beschwerdekammer die Beschwerde in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz gut und wies die restliche Beschwerde ab. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz (BM 21 14018) und stellte diese schliesslich mit Einstellungsverfügung vom 21. Oktober 2022 ein. Gegen den Beschluss vom 11. April 2022 erhob die Gesuchstellerin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.