1. Am 22. Oktober 2021 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Nichtanhandnahme im Strafverfahren (BM 21 38327) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) wegen fahrlässiger Körperverletzung, übler Nachrede und Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz, zum Nachteil von F.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin). Dagegen erhob die Gesuchstellerin am 11. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern.