9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.