Sodann kann dem Forensikrapport vom 21. März 2022 entnommen werden, dass die zu überprüfende Unterschrift eine zügige Strichbeschaffenheit aufweist, wodurch sie natürlich und spontan wirkt, was ebenfalls gegen eine Imitation spricht (Forensikrapport vom 21. März 2022, S. 4). Was den vom Beschwerdeführer angeführten «augenfälligen Unterschied» anbelangt, wonach er die «ü-Striche» auf den Unterschriftsproben und auch auf der beigelegten Anwaltsvollmacht jeweils mehr oder weniger über dem «e» setze, während sie sich bei der Unterschrift im Mietvertrag über der Öffnung des «u» befänden, ist anzumerken, dass dieser wohl