So äusserte er auch in diesem Zusammenhang lediglich eine Vermutung, wonach er sich vorstellen könne, dass «das mit der Unterschriftennachmachung etwas mit dem Fehlen dieses Vertrags zu tun haben könnte» (Einvernahme vom 22. November 2021). Sodann kann dem Forensikrapport vom 21. März 2022 entnommen werden, dass die zu überprüfende Unterschrift eine zügige Strichbeschaffenheit aufweist, wodurch sie natürlich und spontan wirkt, was ebenfalls gegen eine Imitation spricht (Forensikrapport vom 21. März 2022, S. 4).