vember 2021 bei der Kantonspolizei aussagte, dass ihm ein Mietvertrag von früher fehle, welcher sich in einem Ordner in der Wohnung des Beschuldigten befunden habe. So äusserte er auch in diesem Zusammenhang lediglich eine Vermutung, wonach er sich vorstellen könne, dass «das mit der Unterschriftennachmachung etwas mit dem Fehlen dieses Vertrags zu tun haben könnte» (Einvernahme vom 22. November 2021).