Die Aussagen der Mutter erscheinen insofern plausibel, als sie angibt, die zweite Vertragsversion mit der Adresse vervollständigt und ausgedruckt zu haben, und das Adressfeld in der vom 10. April 2021 datierten, mutmasslich ersten Version noch von Hand ausgefüllt war (vgl. dazu den vom 10. April 2023 datierten Untermietvertrag mit der angeblich gefälschten Unterschrift). Auch wenn es mit der Staatsanwaltschaft nach wie vor seltsam erscheinen mag, dass der Beschuldigte dem Beschwerdeführer, nachdem der Untermietvertrag bereits am 10. April 2021 von ihnen beiden unterzeichnet worden sein soll, eine weitere