Nachdem sie den Vertrag unterschrieben hätten, hätten sie einen Fehler entdeckt, weshalb er seine Mutter darum gebeten habe, den Fehler zu korrigieren, den Vertrag nochmals auszudrucken und ihm zu schicken (polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 29. November 2021, S. 2 Z. 20-36; delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 23. Februar 2023, S. 1 Z. 24-37). Zum anderen gab auch seine Mutter zu Protokoll, dass er ihr den Vertrag nochmals zugeschickt habe, weil der Beschwerdeführer und er einen Fehler entdeckt hätten.