6 konstant schilderte, dass der Beschwerdeführer den Mietvertrag in seiner Anwesenheit unterschrieben habe. Nachdem sie den Vertrag unterschrieben hätten, hätten sie einen Fehler entdeckt, weshalb er seine Mutter darum gebeten habe, den Fehler zu korrigieren, den Vertrag nochmals auszudrucken und ihm zu schicken (polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 29. November 2021, S. 2 Z. 20-36; delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 23. Februar 2023, S. 1 Z. 24-37).