Anlässlich seiner Befragung vom 23.02.2023 bestätigte der Beschuldigte die am 29.11.2021 bei der Polizei gemachten Aussagen und erklärte, dass er und der Strafkläger den Untermietvertrag damals ja bereits unterschrieben und im Nachhinein noch einen Fehler darauf entdeckt hätten. Dies sei der Vertrag vom 10.04.2021 gewesen. Es existiere noch ein Exemplar vom 13.04.2021, dass dann vom Strafkläger nicht (mehr) unterzeichnet worden sei.