5 daran erinnern, dass ihr Sohn ihr den Vertrag nochmals zugeschickt hätte, weil dieser und der Strafkläger einen Fehler entdeckt hatten. Sie hätte den Vertrag in der Folge mit der Adresse vervollständigt, ihn ausgedruckt und danach ihrem Sohn übergeben. Anlässlich seiner Befragung vom 23.02.2023 bestätigte der Beschuldigte die am 29.11.2021 bei der Polizei gemachten Aussagen und erklärte, dass er und der Strafkläger den Untermietvertrag damals ja bereits unterschrieben und im Nachhinein noch einen Fehler darauf entdeckt hätten.