Zudem stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtpflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als Rechtsbeistand. In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 26. Mai 2023 ein Beschwerdeverfahren, gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme und teilte mit, dass über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege am Ende des Verfahrens entschieden werde. Mit Stellungnahme vom 15. Juni 2023 ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft um kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.