Am 3. April 2023 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien erneut mit, dass sie die Untersuchung als vollständig erachte und das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen beabsichtige. Zudem gab sie den Parteien Gelegenheit zum Stellen von Beweisanträgen. Mit Verfügung vom 9. Mai 2023 wurde eine Kopie der Identitätskarte des Beschwerdeführers zu den Akten erkannt, während die übrigen vom Beschwerdeführer am 4. Mai 2023 gestellten Beweis- und Verfahrensanträge abgewiesen wurden. Mit separater, ebenfalls vom 9. Mai 2023 datierender Verfügung, wurde das Verfahren eingestellt.