Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 22 250 vom 25. Oktober 2023 insoweit gut, als sie festhielt, dass die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung und Drohung im Sinne der Erwägungen fortzusetzen sei. Am 3. April 2023 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien erneut mit, dass sie die Untersuchung als vollständig erachte und das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen beabsichtige.