1. Mit Entscheid vom 17. April 2023 befand das Regionalgericht Oberland, Einzelgericht (nachfolgend: Regionalgericht), der Strafbefehl O 2021 9702 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 19. Oktober 2021 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) sei nicht rechtsgültig eröffnet worden. Hiergegen erhob die Staatsanwaltschaft am 19. Mai 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Das Regionalgericht beantragte mit Stellungnahme vom 26. Mai 2023 die Gutheissung der Beschwerde. Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen.