Rechtsanwalt B.________ macht mit Honorarnote vom 26. Januar 2024 eine amtliche Entschädigung von CHF 1’698.65 (inkl. Auslagen und MWST) geltend, wovon CHF 1’652.45 (inkl. Auslagen und MWST von 7.7%) auf das Jahr 2023 und CHF 46.20 (inkl. Auslagen und MWST von 8.1%) auf das Jahr 2024 entfallen. Diese gibt zu keinen Bemerkungen Anlass, weshalb ihm eine amtliche Entschädigung in dieser Höhe zuzusprechen ist.