10.2 10.2.1 Der Beschwerdeführer 1 ist in den Beschwerdeverfahren BK 23 206 und 207 amtlich durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird grundsätzlich am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt (Art. 135 Abs. 2 StPO).