den auf den Vorwurf der Vergewaltigung zum Nachteil von H.________ entfallenden Teil der Akten (6 Bundesordner; Akten PEN 22 296), umfasste das (in erster Linie) die Beschwerdeführerin 2 betreffende Verfahren 16 Bundesordner, welche es spätestens im Rahmen der Vorbereitungen zur Hauptverhandlung zu sichten galt. Die Betreuung der Beschwerdeführerin 2 im Strafverfahren umfasste sodann nebst der Kenntnisnahme von zahlreichen Verfügungen