2788-2790, vgl. auch pag. 2778). Dieser kümmerte sich fortan sowohl um die zivil- als um die strafrechtlichen Angelegenheiten der Beschwerdeführerin 2. Wie der von Rechtsanwalt D.________ eingereichten «Dossierübersicht» von Rechtsanwalt E.________ entnommen werden kann, war ab Juli 2017 auch Letzterer für die Beschwerdeführerin 2 tätig. Obschon Rechtsanwalt E.______