Wie den amtlichen Akten entnommen werden kann, aus den eingereichten Honorarrechnungen aber nicht ersichtlich ist, nahm Rechtsanwalt D.________ überdies an der Einvernahme der Beschwerdeführerin 2 vom 29. Oktober 2015 teil (Akten PEN 21 202, pag. 1973). Dass die Rechtsvertretungen der Beschwerdeführerin 2 in Zusammenhang mit dem Strafverfahren an zusätzlichen Terminen in Biel teilgenommen hätten, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Entsprechend kann lediglich für zehn Termine in Biel ein Reisezuschlag gewährt werden. 7.4.2 Was die Höhe des Reisezuschlags anbelangt, ist sodann zu beachten, dass mit dem Reisezuschlag gemäss Art.