Eine Durchsicht der von der Beschwerdeführerin 2 eingereichten Honorarnoten mithilfe der pdf-Suchfunktion (Schlagwörter: «Hauptverhandlung»; «Einvernahme»; «EV») ergibt indes, dass Rechtsanwalt D.________ geltend macht, für die Einvernahmen des Beschwerdeführers 1 und/oder der Beschwerdeführerin 2 vom 16. Dezember 2015 (Vermerk: «nicht erschienen»), 14. Januar 2016, 14. Juli 2016 sowie vom 4. Mai 2017, für die zufolge krankheitsbedingten Ausfalls der zuständigen Gerichtspräsidentin kurzfristig abgesetzte Hauptverhandlung vom 5. Dezember 2023 sowie für die Hauptverhandlungstage vom 13., 14. und 17. März 2023 in Biel gewe-