11 CHF 6’000.00 für 20 Reisetage mit der Begründung geltend zu machen, es hätten mindestens 20 Termine in Biel stattgefunden, für die ihre Anwälte hätten anreisen müssen, was vom Beschwerdeführer 1 mit Stellungnahme vom 11. September 2023 bestritten wird. Der Vorinstanz ist beizupflichten, dass auch die Ermittlung der genauen Termine nicht Aufgabe des Gerichts oder der Beschwerdeinstanz sein kann. Wie eingangs erwähnt, hätte es mit Blick auf Art.