Der Beschwerdeführerin 2 kann indes nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringt, die Vorinstanz habe sich nicht mit dem Kriterium des in der Sache gebotenen Aufwands auseinandergesetzt. Wie dem angefochtenen Beschluss entnommen werden kann, hat die Vorinstanz das geltend gemachte Honorar im Sinne einer Plausibilitätskontrolle durch den von Rechtsanwalt D.________