bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 7B_284/2023 vom 20. September 2023 E. 2). Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die Kriterien der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses ganz oder teilweise im gebotenen Zeitaufwand niederschlagen können (Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 527 vom 14. Juni 2023 E. 6.1.2; bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 7B_284/2023 vom 20. September 2023 E. 2). Der Beschwerdeführerin 2 kann indes nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringt, die Vorinstanz habe sich nicht mit dem Kriterium des in der Sache gebotenen Aufwands auseinandergesetzt.