Zum anderen kann mit dem Kriterium des gebotenen Aufwands auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass zwischen dem versierten, langjährig erfahrenen Routinier und dem wenig erfahrenen Anwalt oder gar dem Anfänger bezüglich des tatsächlich geleisteten Aufwands grosse Unterschiede bestehen (Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 527 vom 14. Juni 2023 E. 6.1.1; bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 7B_284/2023 vom 20. September 2023 E. 2).