7. Die Beschwerdeführerin 2 rügt die Höhe der ihr zugesprochenen Parteientschädigung (Anmerkung der Kammer: Honorar und Auslagen). 7.1 In einem ersten Schritt macht sie geltend, die Vorinstanz habe die Parteientschädigung (Anmerkung der Kammer: Honorar) methodisch unrichtig festgelegt. 7.1.1 Auch wenn der Beschwerdeführerin 2 mit Verweis auf die in Ziff.