3. 3.1 Soweit die Beschwerdeführerin 2 für den Fall, dass die Kammer ihren Anträgen nicht folgen sollte, anbietet, eine umfassende Auflistung mit sämtlichen ihr im Laufe des Strafverfahrens angefallenen Anwaltskosten zu erstellen und einzureichen, wofür ihr eine angemessene Frist anzusetzen sei, stellt sie dem Sinne nach Antrag auf Fristansetzung zwecks Beschwerdeergänzung.