Mit Verfügung vom 8. Juni 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von den genannten Eingaben sowie einer weiteren am 7. Juni 2023 eingelangten Eingabe Kenntnis und setzte Rechtsanwalt B.________ Frist zur Stellungnahme zum Bestehen bzw. Nichtbestehen eines amtlichen/privaten Mandatsverhältnisses. Mit Verfügung vom 7. Juli 2023 stellte die Verfahrensleitung zunächst fest, dass es sich bei der persönlichen Eingabe des Beschwerdeführers 1 vom 2. Juni 2023 (Posteingang: 6. Juni 2023) um eine Berufung handle, und übermittelte die Originaleingabe inkl. Beilage und Couvert zuständigkeitshalber an die Strafkammern des Obergerichts.