1.6 Am 28. Mai 2023 eröffnete die Verfahrensleitung zwei Beschwerdeverfahren (BK 23 206 und BK 23 207). Gleichzeitig stellte sie fest, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 nicht unterzeichnet war und setzte diesem Frist zur Nachbesserung an. Am 6. Juni 2023 gingen drei weitere Eingaben des Beschwerdeführers 1, darunter die nunmehr unterzeichnete (und ergänzte) Beschwerdeschrift vom 18. Mai 2023, ein. Mit Verfügung vom 8. Juni 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von den genannten Eingaben sowie einer weiteren am 7. Juni 2023 eingelangten Eingabe Kenntnis und setzte Rechtsanwalt B.___