4 nicht öffentlich sind, die Protokolle der Kommissionen geheim sind und die Mitglieder der Gemeindeorgane sowie das Gemeindepersonal gegenüber Dritten ausdrücklich über Wahrnehmungen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes machen, verschwiegen zu sein haben (vgl. https: G.________). Weiter ergibt sich auch aus Art. 11 Abs. 3 des Informationsgesetzes (IG;