Die Staatsanwaltschaft beauftragte in der Folge die Polizei mit ergänzenden polizeilichen Ermittlungen, insbesondere der Befragung von D.________ als Auskunftsperson. Dieser sagte anlässlich seiner Einvernahme vom 7. März 2023 aus, er habe einmal mit einem Mitglied der Baukommission F.________ über den Gartenzaun darüber gesprochen. Der Inhalt des Gesprächs sei gewesen, ob die Aussenparkplätze korrekt bewilligt worden seien. Es sei darum gegangen, ob die Gemeinde ein Gesuch bewilligen könne, wenn die Bauverwaltung E.________ etwas Anderes empfohlen habe (Z. 37 ff.).