(Ortschaft) genehmigt worden seien. Diese Information sei nur den behördenseitig involvierten Personen bekannt gewesen und müsse deshalb zwangsläufig durch eine Indiskretion ihren Weg an die «Öffentlichkeit» gefunden haben. Dieser Verdacht ergebe sich aus Ziffer 1 des Schreibens von D.________ an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bzw. an die Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern vom 30. Januar 2021, welches den Hinweis enthalte, dass Vorgaben der Bauverwaltung in E.________ (Ortschaft) durch die hiesige Baukommission missachtet worden seien.