3. Die Beschwerdeführerin erstattete am 27. Dezember 2022 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Sie wirft einem namentlich nicht bezeichneten Mitglied der Baukommission vor, eine Amtsgeheimnisverletzung begangen zu haben, indem es Informationen aus der Baukommission betreffend das Bauprojekt «C.________ (Adresse)» mutmasslich der Privatperson D.________, C.________ (Adresse), zugetragen haben soll. Dabei geht es um die Information, dass Parkplätze entgegen den Vorgaben der Bauverwaltung in E.________ (Ortschaft) genehmigt worden seien.