1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwältin E.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 7. September 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: