6 Der Beschwerdeführerin 2 scheint es im Wesentlichen um die (teilweise) Verweigerung der Vergütung von Krankheitskosten mittels EL durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern zu gehen. Hierbei handelt es sich um keine strafrechtliche Angelegenheit, sondern vielmehr um eine sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit.