Das Schreiben von C.________ ist nicht nachvollziehbar. Es begründet oder umschreibt nicht einmal einen Sachverhalt, geschweige denn einen hinreichenden Tatverdacht, der ein strafbares Verhalten der Angestellten der Ausgleichskasse begründen könnte. C.________ zählt lediglich ein paar Artikel und Tatbestände des StGB auf, beschreibt aber keinen Vorgang, bzw. Tathandlungen oder Unterlassungen mit welchen die Beschuldigten, die oder einen der von ihm aufgeführten Straftatbestände erfüllt haben sollen. Auch die Beilagen begründen keinen Tatverdacht.