Der Strafanzeige liegen zwei Verfügungen vom 9.2.2023 und je zwei Mitteilungen der Ausgleichskasse des Kantons Bern an D.________ bei. Bei den zwei Verfügungen handelt es sich jeweils um Abrechnungen für Ergänzungsleistungen Krankheitskosten. Bei der einen wurde D.________ mit Verweis auf eine Abrechnung (der Strafanzeige nicht beiliegend) und mit Rechtsmittelbelehrung ein Betrag von CHF 3.40 zugesprochen und überwiesen, bei der zweiten wurde eine Auszahlung abgelehnt. [rechtliche Grundlagen].