Am 18. August 2023 ging bei der Beschwerdekammer in Strafsachen erneut die Beschwerde datierend vom 15. Mai 2023 ein. Mit prozessleitender Verfügung vom 22. August 2023 wurde festgestellt, dass diese Eingabe – mit Ausnahme der Unterschrift – inhaltlich mit der Beschwerdeschrift (Eingang: 17. Mai 2023) identisch sei und bereits im Beschwerdeverfahren BK 23 202+212 behandelt werde. Die Eingabe werde ad acta gelegt.