Mit prozessleitender Verfügung vom 25. Mai 2023 wurde der Beschwerdeführer 1 aufgefordert, innert einer Frist von fünf Tagen Unterlagen der ausstellenden Behörden und Instanzen einzureichen, die bestätigen, dass er berechtigt sei, die Titel «Dr. Dr. jur.» und «Rechtsanwalt» zu verwenden. Die Beschwerdeführerin 2 wurde aufgefordert, innert fünf Tagen eine Vollmacht einzureichen, mit welcher sie den Beschwerdeführer 2 bevollmächtigt, sie im Beschwerdeverfahren zu vertreten.