Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 und die Beschuldigte 2 zu eröffnen. Mit prozessleitender Verfügung vom 25. Mai 2023 wurde der Beschwerdeführer 1 aufgefordert, innert einer Frist von fünf Tagen Unterlagen der ausstellenden Behörden und Instanzen einzureichen, die bestätigen, dass er berechtigt sei, die Titel «Dr. Dr. jur.» und «Rechtsanwalt» zu verwenden.