1. Mit Verfügung vom 24. April 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) gegen A.________, Mitarbeiterin der Ausgleichskasse des Kantons Bern (nachfolgend: Beschuldigte 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) initiierte Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, Sozialhilfebetrugs, Drohung, Nötigung und Verleumdung nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer 1 in eigenem Namen sowie namens der Beschwerdeführerin 2 am 15. Mai 2023 Beschwerde.