6 Bei der Beurteilung, ob eine beschuldigte Person in der Lage ist, sich selber zu verteidigen, wird grundsätzlich von einem juristischen Laien ausgegangen. Es geht darum zu ermitteln, ob sich eine Person im Strafverfahren auch ohne juristische Vorkenntnisse zurechtfindet. Konkret gibt der Beschwerdeführer an, die Strafanzeige gegen die Polizeibeamten sowie die damalige Beschwerde seien von Rechtsanwältin E.________ verfasst worden.